Ab dem 1.1.2024 gilt im Kanton Freiburg ein neues und angepasstes Gesetz für die Haltung eines Hundes.

Vor dem Erwerb eines Hundes müssen Personen, welche noch nie einen Hund besaßen, einen Theoriekurs (mindestens 5 Std) besuchen. Dies gilt ebenfalls für Personen, die seit 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten haben. Wir helfen Ihnen gerne mit dem entsprechenden Kursprogramm.